Die Senkung der Mwst. auf 7 % wird wohl am Wochenende von der Bundesregierung beschlossen. Für den Hotelier hat das zur Folge, auf den Rechnungen diverse Mwst. Sätze ausweisen zu müssen, mit 7 % und 19 %. Das Frühstück kann nicht mehr Bestandteil der Übernachtungsleistung sein und muss mit 19% separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Um nicht bei jeder Reservierung 2 Leistungen auswählen zu müssen, kann für diese Bundles ein Arrangement in ResiGo Hotelsoftware angelegt werden.
Überprüfen Sie als erstes ob bei Ihnen im Bereich Firmenadresse / Firmendaten / Mehrwertsteuer der Schlüssel 2 mit 7 % hinterlegt ist.
Als 2. Müssen Sie falls noch nicht geschehen eine Leistung Frühstück mit 19 % (also MwSt. Schlüssel 1) anlegen. Sämtlichen Logis-Leistungen muss der neue Mehrwertsteuer-Schlüssel 2 mit 7% zugeordnet werden. Machen Sie das nicht werden Sie in Zukunft zu viel Mehrwertsteuer abführen. Wenn das Frühstück je Person gebucht werden soll müssen Sie “Diese Leistung soll pro Person gebucht werden” auswählen.
Gehen Sie jetzt bei Ihren Übernachtungs-Leistungen auf den Reiter Arrangements. Dort wählen Sie Ihren Artikel für Frühstück aus und stellen “Der Artikel wird zusätzlich gebucht und auf der Rechnung ausgewiesen” ein.
Wie Sie sehen werden die Leistungen jetzt korrekt im Gastkonto und auf der Rechnung angezeigt.
Sollten Sie keine aktuelle Version zu unserer Hotelsoftware haben, können Sie diese wie bereits bekannt unter http://www.resigo.de im Bereich Download herunterladen.