Grundlagen der Mehrwertsteuer Änderung
In Österreich gab es zum 1. Mai 2015 eine Mehrwertsteuer Änderung für die Beherbergung. Der Steuersatz steigt von 10% auf 13%. Für ein ortsübliches Frühstück inklusive Getränk bleibt der Steuersatz weiter bei 10%. Bei getrennter Preisauszeichnung gelten grundsätzlich folgende Umsatzsteuer-Sätze:
Speisen 10%, Beherbergung 13%, Getränke 20%
Vorgehen in ResiGo
Legen Sie einen neuen Mehrwertsteuersatz für 13% an, wie es in der Mehrwertsteuer Änderung definiert ist.
Ordnen Sie nun Ihre Leistungen den entsprechenden Sätzen zu.
Jetzt werden die einzelnen Leistungen mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gebucht.
Anlegen von Arrangements für einen gemeinsamen Preis von Logis und Verpflegung
Im aktuellen Gesetz wird darauf verwiesen, dass wenn keine getrennte Preisauszeichnung für Beherbergung und Verpflegung vorliegen, nach deren Kosten aufgeteilt werden muss. Beim Vorliegen der Einzelverkaufspreise erfolgt dies im Verhältnis dieser. Dies kann in der Hotelsoftware ResiGo in einem Arrangement dargestellt werden.
Dazu muss der aktuelle Patch installiert sein. Dieser kann hier heruntergeladen werden.
Legen Sie als Erstes zum Beispiel einen Artikel Einzelzimmer Halbpension an.
Nun legen Sie die Artikel für die Verpflegung an. Sie haben die Möglichkeit für Die einzelnen Mahlzeiten getrennte Artikel anzulegen. Jedoch auch die Möglichkeit eine Verpflegungspauschale anzulegen. Diese hat einen Steuersatz von 10%. Wegen der Berücksichtigung von Getränken und anderen Leistungen halten Sie bitte mir Ihrem Steuerberater Rücksprache.
Wechseln Sie nun wieder in Ihre Logis-Leistung. Dort gehen Sie auf den Reiter “Arrangements”. Auf dieser Seite werden nun die einzelnen Artikel für die Halbpension hinzugefügt.
Ablauf bei einer Buchung
Wird das Zimmer nun berechnet wird auf der Rechnung der Artikel Einzelzimmer Halbpension aufgeführt. Die Mehrwertsteuer wird wie folgt aufgeführt:
Das Ergebnis entspricht der Mehrwertsteuer Änderung in Österreich zum 1. Mai 2016. Eine pauschale, prozentuale Aufteilung zwischen Verpflegung und Logis ist in ResiGo nicht möglich. Sie müssen immer eine 2. Leistung mit dem 2 Steuersatz in das Arrangement einpflegen.
Eine kostenfreie Demo-Version der Resigo-Hotelsoftware kann auf unserer Homepage www.resigo.com heruntergeladen werden.